Flugmodellsportclub Johannisthal e.V.

Flugplatz- und Flugbetriebsordnung

 

  Allgemeines

- Jeder hat sich grundsätzlich so zu verhalten, dass Flugbetrieb, öffentliche

  Ordnung und Sicherheit gewährleistet, Personen und Sachwerte nicht ge-

  fährdet werden. Hunde sind an der Leine zu führen.

- Flugmodelle dürfen nur betrieben werden, wenn für den jeweiligen Modellflieger

  eine Flugmodellhalter-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen ist.

- Gastmodellflieger haben sich beim Flugleiter anzumelden, müssen die Ver-

  sicherung nachweisen und zahlen eine Startgebühr von 3,00 €. Sie haben die Flug-

  platz- und Flugbetriebsordnung zu beachten.

Flugbetrieb

- Jeder Modellflieger hat sich bei Ankunft mit Name, Uhrzeit und Kanal-Nr. ins

  Flugleiterbuch einzutragen und zu prüfen, ob Kanaldoppelbelegung besteht.

- Sender dürfen nur mit der entsprechenden Kanalklammer eingeschaltet werden.

  Die Klammer ist ausschließlich am Fuß der Senderantenne zu befestigen. Nach

  Beendigung des Fluges ist der Sender auszuschalten und die Kanalklammer wie-

  der an der Kanaltafel zu deponieren. Bei Mehrfachbelegung einer Kanalnummer

  sind die Sender während der Flugpausen ausgeschaltet auf dem bereitgestellten

  Regal abzustellen.

- Die Flugvorbereitung der Modelle hat generell im Vorbereitungsraum zu erfolgen.

- Zum Fernsteuern der Flugmodelle sind nur die Frequenzen 35 Mhz A-und B-Band

  (orange) und 40 Mhz (Kanal 50-53) (grün) zugelassen.

  Eine Nutzung im Bereich von 27 Mhz ist nur nach Absprache mit dem Flugleiter

  zugelassen.

- Zugelassen sind Modelle bis max. 25 kg. Verbrennungsmotore müssen mit geeigne-

  ten Schalldämpfern ausgerüstet sein. Die Schallobergrenze von 84db/A darf nicht

  überschritten werden. Es dürfen max. 2 Modelle mit Verbrennungsmotoren gleich-

  zeitig  geflogen werden.

- Bei einer Anwesenheit von mehr als drei Modellfliegern ist ein Flugleiter einzu-

  setzen. Sein Name und die Uhrzeit sind im Flugleiterbuch zu dokumentieren.

  Die Aufgaben des Flugleiters sind im Flugleiterbuch Seite 1 nachzulesen.

  Der Flugleiter ist weisungsberechtigt gegenüber allen Personen, die sich auf dem

  Flugplatzgelände aufhalten. Die zeitweilige oder dauernde Übertragung der Flug-

  leiterfunktion auf einen anderen FMSC-Modellflieger ist nach Absprache gestattet

  und im Flugleiterbuch zu vermerken (Name, Uhrzeit).

  Die Niederlegung der Flugleitertätigkeit ohne Nachfolgeregelung ist unzulässig.

- Der Betrieb von Modellen mit Verbrennungsmotor oder Turbine ist zu folgenden

  Zeiten gestattet:

                  montags bis freitags von 8,00 -18,00 Uhr

                  samstags, sonntags und feiertags von 9,00 – 13,00 u. 15,00 -18,00 Uhr

                                                                                                                 

                                                                                                                

 

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- Flugschüler und Anfänger können vom Flugleiter zugelassen werden, wenn ein

  erfahrener Vereinsmodellflieger assistiert.

Start-und Landebahn

- Zutritt zum Flugfeld haben nur der Flugleiter und die unmittelbar am Flugbetrieb

  beteiligten Modellflieger und Helfer.

- Die Modellflieger stehen immer zusammen in einem abhängig von der genutzten

  Start- und Landebahn festgelegten Kreis.

- Bei Start-und Landevorgängen muss eine klare Absprache zwischen den Piloten ge-

  währleistet sein. Starts sind mit dem Ruf  „Start“ und Landungen mit dem Ruf             

  „Landung“ anzukündigen.

  Modelle mit stehendem Motor, Seglermodelle, Notlandungen sowie Fallschirm-

  springer haben immer Vorrang.

-Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges beobachtet werden. Sie haben

  manntragenden Luftfahrzeugen auszuweichen. Ebenso haben Motorflugmodelle

  Segelflugmodellen auszuweichen.

Sicherheit

- Der Einsatz von Flugmodellen mit Turbinen ist nur gestattet, wenn ein Helfer und

  ein Feuerlöscher bereit stehen. Testläufe der Turbinen dürfen nicht im Vorberei-

  tungsraum erfolgen.

- Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit gestellt sein, die mindestens der für das

  Führen von Kraftfahrzeugen vorgeschriebenen entspricht.

- Fahrzeuge sind sofort nach dem Ent- bzw. Beladen aus dem Vorbereitungsraum zu

  entfernen.

- Die in der Aufstiegserlaubnis vorgeschriebenen Flugzonen sind einzuhalten.

         Begrenzung der Flugzonen:

                  -- im Norden bis 120 m zur Straße

                  -- im Osten bis 300 m

                  -- im Süden bis 300 m gedachte Verlängerung des Schutzzaunes

                  -- im Westen bis 300 m gedachte Verlängerung des Schutzzaunes

- Der Anflug auf Personen und Tiere sowie das Überfliegen von Personengruppen,

  des Vorbereitungsraumes und des Parkplatzes sind untersagt.

Schlussbemerkung

Im Interesse der Sicherheit, zur Beachtung behördlicher und gesetzlicher Bestimmungen und mit Rücksicht auf die Anlieger ist die vorstehende

Flugplatz- und Flugbetriebsordnung für jedes Vereinsmitglied bindend. Verstöße jeglicher Art werden mit zeitlich begrenzten Flugverboten, in Wiederholungsfällen mit Vereinsausschluss geahndet.

 

Berlin, den 12.03.2007

 

 

Der Vorstand