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Flugmodellsportclub
Johannisthal e.V. Flugplatz- und Flugbetriebsordnung
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- Jeder hat sich
grundsätzlich so zu verhalten, dass Flugbetrieb, öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet, Personen und Sachwerte
nicht ge- fährdet werden. Hunde sind an der Leine zu führen. - Flugmodelle dürfen
nur betrieben werden, wenn für den jeweiligen Modellflieger eine Flugmodellhalter-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen
ist. - Gastmodellflieger
haben sich beim Flugleiter anzumelden, müssen die Ver- sicherung nachweisen und zahlen eine Startgebühr von 3,00
€. Sie haben die Flug- platz- und Flugbetriebsordnung zu beachten. Flugbetrieb - Jeder
Modellflieger hat sich bei Ankunft mit Name, Uhrzeit und Kanal-Nr. ins Flugleiterbuch einzutragen und zu prüfen, ob
Kanaldoppelbelegung besteht. - Sender dürfen nur
mit der entsprechenden Kanalklammer eingeschaltet werden. Die Klammer ist ausschließlich am Fuß der Senderantenne zu
befestigen. Nach Beendigung des Fluges ist der Sender auszuschalten und die
Kanalklammer wie- der an der Kanaltafel zu deponieren. Bei Mehrfachbelegung
einer Kanalnummer sind die Sender während der Flugpausen ausgeschaltet auf dem
bereitgestellten Regal abzustellen. - Die
Flugvorbereitung der Modelle hat generell im Vorbereitungsraum zu
erfolgen. - Zum Fernsteuern
der Flugmodelle sind nur die Frequenzen 35 Mhz A-und B-Band (orange) und 40 Mhz (Kanal 50-53) (grün) zugelassen. Eine Nutzung im Bereich von 27 Mhz ist nur nach Absprache mit
dem Flugleiter zugelassen. - Zugelassen sind
Modelle bis max. 25 kg. Verbrennungsmotore müssen mit geeigne- ten Schalldämpfern ausgerüstet sein. Die Schallobergrenze
von 84db/A darf nicht überschritten werden. Es dürfen max. 2 Modelle mit
Verbrennungsmotoren gleich- zeitig geflogen
werden. - Bei einer
Anwesenheit von mehr als drei Modellfliegern ist ein Flugleiter einzu- setzen. Sein Name und die Uhrzeit sind im Flugleiterbuch zu
dokumentieren. Die Aufgaben des Flugleiters sind im Flugleiterbuch Seite 1
nachzulesen. Der Flugleiter ist weisungsberechtigt gegenüber allen
Personen, die sich auf dem Flugplatzgelände aufhalten. Die zeitweilige oder dauernde Übertragung
der Flug- leiterfunktion auf einen anderen FMSC-Modellflieger ist nach
Absprache gestattet und im Flugleiterbuch zu vermerken (Name, Uhrzeit). Die Niederlegung der Flugleitertätigkeit ohne
Nachfolgeregelung ist unzulässig. - Der Betrieb von
Modellen mit Verbrennungsmotor oder Turbine ist zu folgenden Zeiten gestattet:
montags bis freitags von 8,00 -18,00 Uhr
samstags, sonntags und feiertags von 9,00 – 13,00 u. 15,00
-18,00 Uhr
-2- - Flugschüler und
Anfänger können vom Flugleiter zugelassen werden, wenn ein erfahrener Vereinsmodellflieger assistiert. Start-und
Landebahn - Zutritt zum
Flugfeld haben nur der Flugleiter und die unmittelbar am Flugbetrieb beteiligten Modellflieger und Helfer. - Die Modellflieger
stehen immer zusammen in einem abhängig von der genutzten Start- und Landebahn festgelegten Kreis. - Bei Start-und
Landevorgängen muss eine klare Absprache zwischen den Piloten ge- währleistet sein. Starts sind mit dem Ruf
„Start“ und
Landungen mit dem Ruf
„Landung“
anzukündigen. Modelle mit stehendem Motor, Seglermodelle, Notlandungen
sowie Fallschirm- springer haben immer Vorrang. -Flugmodelle müssen
während des gesamten Fluges beobachtet werden. Sie haben manntragenden Luftfahrzeugen auszuweichen. Ebenso haben
Motorflugmodelle Segelflugmodellen auszuweichen. Sicherheit - Der Einsatz von
Flugmodellen mit Turbinen ist nur gestattet, wenn ein Helfer und ein Feuerlöscher bereit stehen. Testläufe der Turbinen dürfen
nicht im Vorberei- tungsraum erfolgen. - Es muss eine
Erste-Hilfe-Ausrüstung bereit gestellt sein, die mindestens der für
das Führen von Kraftfahrzeugen vorgeschriebenen entspricht. - Fahrzeuge sind
sofort nach dem Ent- bzw. Beladen aus dem Vorbereitungsraum zu entfernen. - Die in der
Aufstiegserlaubnis vorgeschriebenen Flugzonen sind einzuhalten. Begrenzung der
Flugzonen:
-- im Norden bis 120 m zur Straße
-- im Osten bis 300 m
-- im Süden bis 300 m gedachte Verlängerung des Schutzzaunes
-- im Westen bis 300 m gedachte Verlängerung des Schutzzaunes - Der Anflug auf
Personen und Tiere sowie das Überfliegen von Personengruppen, des Vorbereitungsraumes und des Parkplatzes sind untersagt. Schlussbemerkung Im Interesse der
Sicherheit, zur Beachtung behördlicher und gesetzlicher Bestimmungen
und mit Rücksicht auf die Anlieger ist die vorstehende Flugplatz- und
Flugbetriebsordnung für jedes Vereinsmitglied bindend. Verstöße
jeglicher Art werden mit zeitlich begrenzten Flugverboten, in
Wiederholungsfällen mit Vereinsausschluss geahndet. Berlin, den
12.03.2007
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