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Flugmodellsportclub
Johannisthal e.V. Aufgaben des Flugleiters
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Nachstehende Aufgaben sind vom Landesamt für Verkehr in der Aufstiegserlaubnis festgelegt.
- Flugleiter kann nur ein volljähriges Vereinsmitglied sein, das über um- fassende Erfahrungen im Führen von Flugmodellen verfügt. - Der Flugleiter ist dafür verantwortlich, dass der Modellflugbetrieb je- derzeit sicher und ordnungsgemäß durchgeführt wird (funktionsfähige Schutzvorrichtungen, Einweisung von Modellfliegern und Zuschauern auf geeignete Plätze innerhalb der Schutzvorrichtungen, Dokumentation über den Modellflugbetrieb, ggf. Erste Hilfe usw.) - Um seiner Verantwortungspflicht nachkommen zu können, darf der Flug- leiter selbst nicht am Flugbetrieb teilnehmen. Er hat seinen Standplatz so zu wählen, dass er den gesamten Flugsektor einsehen kann. Der Flugleiter hat sicher zu stellen, dass sich während des Flugbetriebes keine Personen im Flugsektor aufhalten. Um den Verkehr auf den Wirtschaftswegen in der Umgebung des Modellfluggeländes sowie die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen durch den Modellflugbetrieb nicht zu behindern, hat der Flugleiter Anweisungen zum Ausweichen und Verlegen des Flugbetriebes in einen anderen Teil des Flugsektors zu geben. - Der Flugleiter muss ein Flugleiterbuch führen, in dem zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie alle Unregelmäßigkeiten während des Flugbetriebes aufgeführt werden (z.B. alle Außenlandungen mit Datum, Uhrzeit sowie Name und Anschrift des Modellflugzeugführers). - Flugleiter und Modellflugzeugführer müssen im festgelegten Pilotenkreis zusammen stehen.
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