Flugmodellsportclub Johannisthal e.V.

Aufgaben des Flugleiters

 

 

Nachstehende Aufgaben sind vom Landesamt für Verkehr in der Aufstiegserlaubnis festgelegt.

 

- Flugleiter kann nur ein volljähriges Vereinsmitglied sein, das über um-

  fassende Erfahrungen im Führen von Flugmodellen verfügt.

 

- Der Flugleiter ist dafür verantwortlich, dass der Modellflugbetrieb je-

  derzeit sicher und ordnungsgemäß durchgeführt wird (funktionsfähige

  Schutzvorrichtungen, Einweisung von Modellfliegern und Zuschauern

  auf geeignete Plätze innerhalb der Schutzvorrichtungen, Dokumentation

  über den Modellflugbetrieb, ggf. Erste Hilfe usw.)

 

- Um seiner Verantwortungspflicht nachkommen zu können, darf der Flug-

  leiter selbst nicht am Flugbetrieb teilnehmen.

  Er hat seinen Standplatz so zu wählen, dass er den gesamten Flugsektor

  einsehen kann. Der Flugleiter hat sicher zu stellen, dass sich während

  des Flugbetriebes keine Personen im Flugsektor aufhalten. Um den Verkehr 

  auf den Wirtschaftswegen in der Umgebung des Modellfluggeländes sowie

  die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen durch

  den Modellflugbetrieb nicht zu behindern, hat der Flugleiter Anweisungen

  zum Ausweichen und Verlegen des Flugbetriebes in einen anderen Teil des

  Flugsektors zu geben.

 

- Der Flugleiter muss ein Flugleiterbuch führen, in dem zeitliche Übernahme

  und Abgabe der Funktion des Flugleiters sowie alle Unregelmäßigkeiten

  während des Flugbetriebes aufgeführt werden (z.B. alle Außenlandungen

  mit Datum, Uhrzeit sowie Name und Anschrift des Modellflugzeugführers).

 

- Flugleiter und Modellflugzeugführer müssen im festgelegten Pilotenkreis

  zusammen stehen.